top of page

Tickets 2024

Allgemeine Information zum Betreten des Festivalgeländes!

Der Zutritt zum Festival wird nur unter den folgenden Bedingungen gestattet:


1. Der Zutritt für Kindern unter 14 Jahren ist nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.
Der Eintritt für Personen unter 14 Jahren ist frei!

2. Der Zutritt für Jugendlichen mit 14 und 15 Jahren ist nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.
Der Eintritt ist für 14 & 15 Jährige ermäßigt!

3. Der Zutritt für Jugendliche ab 16 Jahren ist bis 00:00 Uhr gestattet. Darüber hinaus nur, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.
Ab dem 16. Lebensalter gilt der volle Eintrittspreis!

Erläuterung:
1) Eine personensorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. 

2) Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

3) Benötigte Unterlagen, welche beim Einlass auf das Festivalgelände vorgelegt werden müssen:

a) Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) in doppelter Ausführung!

b) Ausweißkopie der personensorgeberechtigten Person

c) Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass

Alle personenbezogenen Daten zur Einlasskontrolle werden zwei Wochen nach der Veranstaltung unwiderruflich gelöscht.

bottom of page